Ihr Ansprechpartner

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB)

 

ACP TEKAEF GmbH

Gewerbestraße West 14

4921 Hohenzell

 

und allen verbundenen Unternehmen

(im Folgenden als „ACP“ bezeichnet)

 

wird hinsichtlich der Nutzung der von ACP betriebenen E-Commerce Plattform folgendes vereinbart:

 

Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme der E-Commerce Plattform der ACP für Kunden (im Folgenden auch „Nutzer“ genannt) zum Zwecke des Einkaufs von Waren.Jeder Kunde kann einzelne Mitarbeiter berechtigen, Bestellungen auf der Plattform in seinem Namen und auf seine Rechnung zu tätigen. Diese „Einzelnutzer“ erhalten auf Anfrage des Kunden bei ACP eine Zugangsberechtigung zur Nutzung der Plattform. Mit der Bestellung über die Plattform der ACP durch seine Einzelnutzer gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. 

Die Angebote auf der Plattform sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten nur innerhalb der Europäischen Union. 

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder von diesen AGNB abweichende Bestimmungen des Kunden kommen nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ACP zur Anwendung.

Leistungen und Pflichten der ACP 

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Plattform. Die angeführten Daten und Preise stammen vom jeweiligen Hersteller der Produkte. ACP leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.  

ACP gewährt dem ordnungsgemäß registrierten und freigeschalteten Einzelnutzer den Zugriff auf alle in seinem Nutzerprofil mit ACP vereinbarten Funktionalitäten der Procurement-Plattform. 

ACP bietet lediglich die Möglichkeit zur Bestellung von Waren über die Plattform nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten grundsätzlich zu den jeweils aktuellen Betriebszeiten an. Es kann zu Ausfällen des Zugangs der Plattform kommen. Eine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder Lieferzeit einzuhalten, geht ACP damit jedoch nicht ein. 

Der Vertrag kommt erst mit dem tatsächlichen Versenden der Ware zustande, vorbehaltlich der Lager- bzw Lieferverfügbarkeit. Die Bestellbestätigung signalisiert lediglich den Eingang des verbindlichen Vertragsangebotes des Kunden bei der ACP und stellt noch keine rechtsverbindliche Annahme der ACP dar. 

ACP ist verpflichtet, den Nutzer über alle Umstände, die das Vertragsverhältnis oder das Erbringen der vereinbarten Services wesentlich beeinträchtigen könnten, wie insbesondere über vorhersehbare und wahrscheinliche, vollständige und teilweise, dauernde und vorübergehende Unmöglichkeit der Leistungserbringung zum ehest möglichen Zeitpunkt zu informieren.

ACP ist von der Leistungspflicht befreit, wenn und soweit ACP durch nicht von ACP zu vertretende Umstände an der Leistungserbringung gehindert ist (z.B. durch Stromausfall, Spannungsfehler, fremd verursachte Hardware-, Software- und Netzwerkstörungen, Ausfall von Einrichtungen des Nutzers, fehlende Zugangs- oder Zugriffsmöglichkeiten, nicht oder nicht ordnungsgemäß bzw. termingerecht eingehaltene allgemeine oder besondere Mitwirkungspflichten des Nutzers, Arbeitskampf, Einwirkungen höherer Gewalt). 

Pflichten des Kunden

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen Dritten zu überlassen.

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen,sowie diese unverzüglich zu ändern bzw. von der ACP ändern zu lassen, wenn vermutet wird, dass unberechtigte Dritte von diesen Kenntnis erlangt haben könnten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet das Ausscheiden von zugangsberechtigten Mitarbeitern aus dem Unternehmen, bzw die beabsichtigte Rücknahme von deren Nutzungsberechtigung unverzüglich der ACP mitzuteilen, damit diese die betreffenden Zugangsberechtigungen sperren kann. Sofern es zu ungewollten bzw im Innenverhältnis nicht berechtigten Bestellungen über aktive Nutzeraccounts kommt, übernimmt ACP dazu keinerlei Haftung. Die Kosten einer getätigten Bestellung hat jeweils der Kunde zu tragen. 

Der Kunde ist außerdem verpflichtet, jeden Einzelnutzer auf Datenschutz und Datensicherheit zu verpflichten. 

Der Kunde wird ACP hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der Pflichten nach diesem Punkt 3 oder aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung gesetzlicher Pflichten auf erste Anforderung schad- und klaglos halten und ACP sämtliche Kosten (insbesondere auch Anwalts- und Gerichtskosten) erstatten.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle auf der Procurement-Plattform genannten Beträge verstehen sich netto und in Euro.

Der Kunde ist einverstanden, dass Rechnungen von ACP an ihn auch elektronisch übermittelt werden.

Die von ACP gelegten Rechnungen zuzüglich Umsatzsteuer sind – soweit im Rahmen des Bestellvorganges nichts Abweichendes vereinbart wird - binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen des Kunden sind erst dann im Sinne dieses Vertrages erfolgt, wenn sie in vollem Umfang auf dem auf der Rechnung angeführten Bankkonto von ACP eingegangen und ohne Vorbehalte gutgeschrieben worden sind.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelangen weiters Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zur Verrechnung. Darüber hinaus ist der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen sowie sämtliche sonstigen mit dem Zahlungsverzug zusammenhängende Nebenkosten zu ersetzen.

ACP ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.

Eigentumsvorbehalt

Der Kunde erwirbt das Eigentum an von ACP gelieferten Produkten und sonstigen Sachen sowie auch an allen anderen Rechten erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises. Zuvor hat der Kunde ein vorläufiges, rein schuldrechtliches Nutzungsrecht.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder im Falle der Zwangsvollstreckung gegen den Kunden ist ACP berechtigt, die Vorbehaltsware zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.

Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von ACP hinzuweisen und ACP unverzüglich zu verständigen. Alle der ACP durch solche Zugriffe Dritter entstehenden Kosten und Schäden hat der Kunde zu verantworten.

Gewährleistung

ACP gewährleistet grundsätzlich die ordnungsgemäße Lieferung der bestellten Waren. Ohne ausdrückliche schriftliche Zusage leistet ACP keine Gewähr dafür, dass die Vertragsleistung für die Zwecke des Kunden wirtschaftlich oder technisch brauchbar ist.

Der Kunde hat die von ACP ausgeführten Vertragsleistungen umgehend nach Erhalt auf Mängel und Qualität zu prüfen. Offensichtliche Mängel muss der Kunde ACP innerhalb einer Woche schriftlich rügen. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde. Unterlässt der Kunde eine derartige Mängelrüge, treten die Rechtsfolgen gemäß § 377 Abs 2 UGB ein. Hinsichtlich allfällig später hervorkommender Mängel wird auf die Bestimmung des § 377 Abs 3 UGB verwiesen, wobei hier ebenfalls eine Frist von 1 Woche als vereinbart gilt.

Die Verbesserung von Mängeln erfolgt nach Wahl von ACP durch Beseitigung/Behebung des Mangels, (Nach-) Lieferung eines mangelfreien Produktes oder anderer Produkte, sowie alternativ auch durch Aufzeigen von Möglichkeiten, wie der Mangel oder die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Die Mängelbeseitigung durch ACP kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen. Der Kunde wird zur Untersuchung bzw. Mängelbehebung alle erforderlichen Maßnahmen setzen bzw. im notwendigen Ausmaß mitwirken. Liegt kein Mangel vor, hinsichtlich dessen ACP gewährleistungspflichtig ist, ersetzt der Kunde ACP die entstandenen Kosten. Eine Behebung eines allfälligen Mangels durch den Kunden selbst ist ausgeschlossen.

ACP ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens zwei Verbesserungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines zweiten Verbesserungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Verbesserung. Der Kunde und ACP werden angesichts der Umstände des Einzelfalles Bemühungen setzen, hinsichtlich weiterer Verbesserungsversuche eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Im Falle des endgültigen Scheiterns einer Fehlerbeseitigung (Verbesserung) wird ACP dem Kunden dies bekanntgeben und diesen auffordern, innerhalb angemessener Frist die weitere Vorgehensweise festzulegen. Dem Kunden steht nach endgültig fehlgeschlagener Verbesserung wahlweise zu, den vereinbarten Preis bzw. die vereinbarte Vergütung angemessen herabzusetzen oder eine Aufhebung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Liegt jedoch ein bloß geringfügiger Mangel vor, ist der Kunde auf die Preisminderung beschränkt.

Für Fehler von Standardsoftware bzw. nicht von ACP produzierter Software gelten die Regelungen für Mängelrechte des entsprechenden Lizenzvertrages bzw. des Vertrages über den Erwerb von Updates zu den jeweiligen Produkten. Für die fehlerfreie Funktion solcher Software in bestimmten Kombinationen und Anwendungen leistet ACP nur dann Gewähr, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Während der Gewährleistungszeit erhält der Auftraggeber auf Anforderung kostenlose Ergänzungsversionen (Fehlerkorrekturen des Software-Herstellers) der Software einschließlich dazugehöriger Dokumentation. Dazu gehören nicht neuere Versionen der Software, die funktionale Verbesserung der lizenzierten Software enthalten. Die Installation von Ergänzungsversionen erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Software-Unterstützung vor Ort durch ACP ist ebenfalls nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, welche auf eine unsachgemäße bzw. nicht sorgfältige Bedienung, geänderte Systemkomponenten, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel oder unübliche Systemeingriffe durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind. ACP übernimmt weiters keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf die Verwendung ungeeigneter Datenträger, Hardware, Software, anormale bzw. unübliche Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichung von den Installations- und Lagerbedingungen), unsachgemäßer Gebrauch oder Umbauten durch den Kunden oder Dritte, atmosphärische oder statische Entladung, Virenbestand, natürlichen Verschleiß sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. In diesen Fällen gelten die von ACP erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. ACP wird auf Wunsch des Kundeneine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

Zwischen ACP und dem Kunden gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 (sechs) Monaten als vereinbart. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Vertragsleistung zu laufen und muss bei sonstiger Verjährung binnen dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat stets der Kunde den Beweis dafür zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Vertragsleistung bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Zudem wird die Rückgriffsmöglichkeit auf ACP gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen. Für allfällige dem Kunden von ACP überlassene Hardwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte.

Soweit Auftragsgegenstand die Änderung oder Ergänzung bestehender Vertragsleistungen von ACP ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf diesen aktuellen Vertragsgegenstand. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Vertragsleistung lebt dadurch nicht wieder auf.

Haftung

ACP haftet dem Kunden nur für zumindest grob fahrlässig verursachte Sachschäden und nur bis zur Höhe von Euro 50.000 je Schadensereignis, die von ACP bzw. einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter verursacht werden. Die gesamte Haftung der ACP für sämtliche Schäden und Aufwendungen ist jedoch pro Vertragsjahr beschränkt mit maximal 50 % der Summe der Entgelte, die vom Kunden in dem Vertragsjahr, in dem der Anspruch entsteht, geschuldet werden. Unbegrenzt ist die Haftung von ACP oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen lediglich bei verschuldeten Personenschäden. Die Haftung von ACP für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist jede weitere Haftung von ACP für Schadensersatz ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für entgangenen Umsatz, entgangenen Gewinn und entgangene Geschäftschancen sowie Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mängelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, Verlust von Informationen oder Daten und nicht eingetretener Ersparnis. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und allfällig weiteren gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftungsfällen bleiben davon unberührt.

Sind mit dem Kunden Ansprüche auf Entgeltminderung vereinbart, sind von der oben genannten Gesamthaftungsgrenze auch alle Vertragsstrafen und Ansprüche auf Entgeltminderung erfasst. Die Geltendmachung von über diese Vertragsstrafen oder Ansprüche auf Entgeltminderung hinausgehenden Schadenersatzansprüchen ist jedoch jedenfalls ausgeschlossen.

Alle Schadenersatzansprüche gegen ACP sind bei sonstigem Verfall binnen 4 Wochen nach Eintritt des Schadenereignisses schriftlich per Einschreiben anzuzeigen und spätestens 6 Monate nach dem Schadenereignis bei sonstiger Verjährung gerichtlich geltend zu machen.

Geht ein Dritter gegenüber dem Kunden wegen einer Rechtsverletzung seitens ACP berechtigt vor, verpflichtet sich der Kunde ACP die Möglichkeit einzuräumen, die Rechtsverletzung zu beheben. Dies kann durch Verhandlungen mit dem Dritten oder durch Lieferung einer Vertragsleistung, die die Rechte des Dritten nicht verletzt, erfolgen.

Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung von durch den Kunden an ACP übergebene Unterlagen haftet ausschließlich der Kunde selbst. ACP ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Sollte ACP aufgrund der Benutzung solcher Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde ACP gegenüber den Dritten schad- und klaglos.

Sämtliche zuvor geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Fall der Wandlung oder einer sonstigen, rückwirkenden Beseitigung oder Aufhebung eines mit ACP abgeschlossenen Vertrages.

Aufrechnung

Der Kunde darf nur mit von ACP unbestrittenen bzw. schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Jegliche Zurückbehaltung von vertraglichen Leistungen des Kunden wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen an ACP wegen nicht vollständig erbrachter Vertragsleistungen bzw. wegen allfälliger Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zurückzubehalten.

Subunternehmer

ACP ist zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt und steht für deren Leistungen wie für eigene Leistungen ein (Erfüllungsgehilfe). Der Kunde darf einer Beauftragung von Subunternehmern nur aus wichtigem Grund widersprechen.

Abwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer eines mit ACP abgeschlossenen Vertrages und darüber hinaus für weitere zwölf Monate keine Mitarbeiter von ACP ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von ACP direkt oder indirekt abzuwerben. Dies gilt auch für die Abwerbung von ACP-Subauftragnehmern oder deren Mitarbeiter durch den Kunden.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der Kunde zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 36.000 verpflichtet. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt davon unberührt.

Datenschutz 

Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen wird ACP die Bestimmungen des geltenden  Datenschutzrechtes (das österreichische DSG sowie die DSGVO) einhalten. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung (https://www.acp.at/datenschutz ) 

Geheimhaltung

Die Vertragsparteien vereinbaren über Einzelheiten der abgeschlossenen Verträge sowie über vertrauliche Informationen betreffend technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten bedingungslos und unbefristet (d.h. auch nach Beendigung der jeweils abgeschlossenen Verträge) Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, soweit sie nicht allgemein oder dem Empfänger auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder von dem Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung zu offenbaren sind.

Die mit ACP verbundenen Unternehmen sowie Subauftragnehmer von ACP gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

Gleiches gilt für ACP oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, Informationen nach § 38 BankwesenG oder § 48a BörseG u. dgl., die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag von ACP zur Kenntnis gelangen. Der Kunde hat alle diese Informationen und Ergebnisse insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen und insbesondere seine Pflichten als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO einzuhalten und seine damit befassten Mitarbeiter bzw. etwaige Dritte gleichfalls zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.

Höhere Gewalt

Keine Vertragspartei ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere Liefer-, Leistungs- und Annahmepflichten) im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Im Falle von höherer Gewalt wird jene Vertragspartei, die sich darauf berufen will, innerhalb von 3 Monaten nach Eintreten des die höhere Gewalt verursachenden Ereignisses die anderen Vertragspartei schriftlich darüber benachrichtigen. Höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages bedeutet jeder Einfluss oder Umstand, der nach Vertragsunterzeichnung eintritt und der außerhalb der Verantwortlichkeit der Vertragsparteien liegt. Dazu gehören unter anderem Arbeitskampf, Streik und Aussperrung; hoheitlicher Eingriffe; Krieg, Mobilmachung, Revolutionen oder Aufstände; Naturkatastrophen und Pandemien (z.B. Covid-19); Feuer; Erdbeben; Sabotage und Terrorismus; Embargo; Zusammenbruch oder größere Reparatur einer wesentlichen Maschine oder Gerätschaft, die direkt und unentbehrlich bei der Herstellung der Lieferungen verwendet wird; Störung der Stromversorgung; Ausfall von Transportmitteln; Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen; Transportunfälle oder –verzögerungen; Sonstige unbeherrschbare Ereignisse, wie Bomben, etc.; Akte, Unterlassungen oder Interventionen staatlicher Stellen, die mit der rechtzeitigen Erteilung von Lizenzen, Genehmigungen oder Freigaben befasst sind, einschließlich etwaiger Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss, sowie Verzögerungen bei der Erlangung solcher Lizenzen, Genehmigungen oder Freigaben.

Beratungskosten

Jede Vertragspartei ist für die Abgeltung aller Kosten, die durch das Hinzuziehen von Beratern, Anwälten, Betreuern oder anderen Experten im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, selbst verantwortlich.

Rechtsnachfolge

ACP ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf ein anderes Unternehmen innerhalb des ACP-Konzerns oder zu Refinanzierungszwecken zu übertragen. Dem Kunden erwächst aus Anlass einer solchen Übertragung kein Kündigungsrecht. Hingegen darf der Kunde alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit der ACP nur mit schriftlicher Zustimmung von ACP übertragen, abtreten oder sonst in irgendeiner Art und Weise weitergeben.

Anwendbares Recht

Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf das Recht anderer Staaten verweisen. Die Anwendung der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Zur Entscheidung von Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen eines Vertrages oder über die sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht der vertragsschließenden ACP Geschäftsstelle zuständig. ACP ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an einem anderen, etwa seinem allgemeinen Gerichtsstand, zu klagen.

Schlussbestimmungen

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich in deutscher Sprache erfolgen und von ACP und dem Kunden firmenmäßig unterzeichnet werden. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. 

ACP hat das Recht, diese AGNB zu ändern. Eine solche Änderung wird den Nutzern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angezeigt, wobei eine solche Änderungsanzeige auch per E-Mail erfolgen kann. Dem Nutzer wird bei der Änderung ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsanzeige eingeräumt. Sofern von diesem Widerspruchsrecht nicht Gebrauch gemacht wird, werden die geänderten AGNB nach Ablauf der Widerspruchsfrist, jedoch spätestens mit dem angegebenen Zeitpunkt, Bestandteil des Nutzungsvertrages. Im Fall des Widerspruchs hat ACP das Recht zur Kündigung des Nutzungsvertrages mit dem Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchs.

Frühere Vereinbarungen, Präsentationen, Werbeprospekte etc. werden nicht Vertragsbestandteil. Es bestehen keine mündlichen Vereinbarungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

Die Vertragserfüllung seitens ACP steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sowohl Fachtermini als auch Software in englischer Sprache abgefasst sein können.

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